Titel:
Kein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 68 JGG
Normenkette:
JGG § 68
Schlagworte:
Ermittlungsverfahren, Sachbeschädigung, Pflichtverteidiger, Beiordnung, Verteidigung
Rechtsmittelinstanz:
LG Amberg, Beschluss vom 04.02.2021 – 51 Qs 1/21 jug
Fundstelle:
BeckRS 2021, 3392
Tenor
Der Antrag des Beschuldigten … ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.
Gründe
1
Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 68 JGG liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
… Richterin am Amtsgericht