Titel:
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Bezugnahme auf Eilentscheidung und dazu ergangene Beschwerdeentscheidung
Normenketten:
ZPO § 114, § 121 Abs. 2
VwGO 166
Schlagwort:
Ablehnung von PKH unter Bezugnahme auf Eilentscheidung und dazu ergangene Beschwerdeentscheidung
Rechtsmittelinstanz:
VGH München, Beschluss vom 05.10.2021 – 19 C 21.2398
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.
Gründe
1
Wie sich aus dem Beschluss vom 18. Mai 2021, Az.: B 6 S 21.391 und dem Beschluss des BayVGH vom 02.08.2021, Az.: 19 CS 21.1637 ergibt, hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg.
2
Der Antrag ist deshalb abzulehnen (§ 166 VwGO, § 114, § 121 Abs. 2 ZPO).