Titel:
Beschluss zur Kostenentscheidung
Normenkette:
TMG § 14 IV 2
Schlagworte:
Kostenentscheidung, Vorsitzender, Richterin, Beteiligte, zwingend
Vorinstanz:
LG Schweinfurt, Beschluss vom 29.06.2021 – 14 O 782/20
Fundstelle:
BeckRS 2021, 29722
Tenor
1. Die Kostenentscheidung im Beschluss vom 29.06.2021 folgte zwingend aus § 14 Abs. 4 Satz 7 TMG und bedurfte daher keiner näheren Begründung.
2. Der Beschluss vom 29.06.2021 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens entsprechend § 319 ZPO dahin berichtigt, dass im Rubrum zusätzlich aufgenommen wird:
Verfahrensbevollmächtigte:
Vorsitzender Richter am Landgericht