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VGH München, Beschluss v. 23.09.2021 – 20 BV 18.2233
Titel:

Einstellung des Verfahrens

Normenkette:
keine
Schlagworte:
Einstellung des Verfahrens, wirkungslos
Vorinstanz:
VG München, Urteil vom 26.07.2018 – M 10 K 16.3864
Fundstelle:
BeckRS 2021, 28904

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 (M 10 K 16.3864) ist damit wirkungslos geworden.
II. Der Beklagte trägt gemäß seiner Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 135,26 EUR festgesetzt.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§§ 152 Abs. 1, 158 Abs. 2 VwGO; §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).