Titel:
Rücknahme einer PKH-Beschwerde durch Vergleich
Normenkette:
VwGO § 92 Abs. 3
Schlagworte:
Rücknahme PKH-Beschwerde durch Vergleich, PKH-Beschwerde, Rücknahme, Vergleich
Vorinstanz:
VG Ansbach, Beschluss vom 07.09.2020 – AN 5 K 20.64
Fundstelle:
BeckRS 2021, 23018
Tenor
I. Nach Rücknahme der Beschwerde durch Nr. I des Vergleichsvorschlags vom 22. Juli 2021, der durch die Annahme seitens der Beteiligten wirksam geworden ist, wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (die Festgebühr nach § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses zum GKG fällt nur dann an, wenn die Beschwerde - teilweise - verworfen oder zurückgenommen wird). Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht.