Titel:
Unterschiedliche Festsetzung der Verfahrenswerte für Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren
Normenketten:
RVG § 32, § 33, § 60 Abs. 1 S. 3, S. 4
FamGKG § 34
Leitsätze:
1. Grundsätzlich ist die Wertfestsetzung nach § 33 RVG subsidiär zur Wertfestsetzung nach § 32 RVG. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)
2. Anderes gilt, wenn wegen § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 6 RVG unterschiedliche Verfahrenswerte gelten. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Wertfestsetzung, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Rechtsänderung, FamGKG
Fundstelle:
BeckRS 2021, 1395
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Grundsätzlich ist die Wertfestsetzung nach § 33 RVG zwar subsidiär zur Wertfestsetzung nach § 32 RVG, im Hinblick auf § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 6 RVG war hier jedoch eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren möglich.