Titel:
			Unterschiedliche Festsetzung der Verfahrenswerte für Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren
			Normenketten:
			RVG § 32, § 33, § 60 Abs. 1 S. 3, S. 4
			FamGKG § 34
			Leitsätze:
			1. Grundsätzlich ist die Wertfestsetzung nach § 33 RVG subsidiär zur Wertfestsetzung nach § 32 RVG. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)
			2. Anderes gilt, wenn wegen § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 6 RVG unterschiedliche Verfahrenswerte gelten. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)
			Schlagworte:
			Wertfestsetzung, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Rechtsänderung, FamGKG
			Fundstelle:
			BeckRS 2021, 1395
		 
		
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			Grundsätzlich ist die Wertfestsetzung nach § 33 RVG zwar subsidiär zur Wertfestsetzung nach § 32 RVG, im Hinblick auf § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 6 RVG war hier jedoch eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren möglich.