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AG Coburg, Zweites Versäumnisurteil v. 13.01.2021 – 17 C 2950/20
Titel:

Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Normenkette:
ZPO § 130 a
Schlagworte:
Kommunikation, Anwaltsschriftsatz, Berufungsschrift, Säumnis, Notfrist, Signatur, Rechtsstreitkosten, Zustellung, Versäumnisurteil, Rechtsverkehr, Einspruch
Rechtsmittelinstanzen:
LG Coburg, Beschluss vom 25.02.2021 – 33 S 26/21
BGH, Beschluss vom 22.04.2021 – III ZB 22/21

Tenor

1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 29.10.2020 wird verworfen.
2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.