Titel:
Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Antrags
Normenkette:
VwGO § 47 Abs. 6, § 92 Abs. 3, § 155 Abs. 2
Leitsatz:
Nach Rücknahme des Antrags wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend). (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Infektionsschutz, Rücknahme des Antrags, mündlich Verhandlung, Antragsteller
Fundstelle:
BeckRS 2021, 10020