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ArbG München, Beschluss v. 02.12.2020 – 34 Ca 12665/20
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Titel:
beantragt
Schlagwort:
beantragt
Fundstelle:
BeckRS 2020, 59086
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf € 17.801,45 für das gesamte Verfahren und auf € 37.042,61 für den Vergleich festgesetzt, § 42 Abs. 3,4 GKG, §§ 3 ff ZPO, § 33 Abs. 1 RVG.
Gründe
1
Wie beantragt.