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VG Regensburg, Beschluss v. 01.10.2020 – RO 8 K 20.585
Titel:

Streitwert, Erledigung, Verfahren, Hauptsache, Klage, Erfolg, Streitstand, Aussicht, Sach, eingestellt, festgesetzt, Erledigung der Hauptsache, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg

Schlagworte:
Streitwert, Erledigung, Verfahren, Hauptsache, Klage, Erfolg, Streitstand, Aussicht, Sach, eingestellt, festgesetzt, Erledigung der Hauptsache, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg
Fundstelle:
BeckRS 2020, 55927

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

1
Die Hauptbeteiligten stimmen durch die am 21.09.2021 und 30.09.2021 bei Gericht eingegangenen Erklärungen in der Erledigung der Hauptsache überein.
2
Das Verfahren ist demnach einzustellen. Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden.
3
Danach waren die Kosten dem Kläger aufzuerlegen, da die Klage nach dem bisherigen Sach- und Streitstand keine Aussicht auf Erfolg hatte.
4
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.