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OLG Nürnberg, Verfügung v. 28.05.2020 – 5 U 144/20
Titel:

Aufforderung zur Vorlage der Rückrufanordnung

Schlagworte:
Rückrufanordnung, Kraftfahrzeug, Zustellung, Bescheid
Fundstelle:
BeckRS 2020, 41886

Entscheidungsgründe

1
Die Beklagte wird aufgefordert, binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzulegen.
2
Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen.
3
Sofern die Beklagte aus Gründen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen den maßgeblichen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht oder nicht in ungeschwärzter Form vorzulegen bereit ist, wird sie aufgefordert, stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat; der Tenor des Bescheides ist allerdings auch in diesem Fall vorzulegen.
4
Der Beklagten ist freigestellt, zugleich zu erläutern, weshalb sie der Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht teile.