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AG Schweinfurt, Beschluss v. 26.08.2020 – 3 C 107/19
Titel:

Zustellung des Kostenfestsetzugsbeschlusses

Normenkette:
ZPO § 185
Schlagworte:
öffentliche Zustellung, Kostenfestsetzugsbeschluss, erfolglose Nachfrage
Rechtsmittelinstanz:
LG Schweinfurt, Beschluss vom 28.10.2020 – 11 T 120/20
Fundstelle:
BeckRS 2020, 37603

Tenor

Der Antrag der Klagepartei auf öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzugsbeschlusses vom 14.11.2019 an den ... letzte bekannte Adresse ... wird zurückgewiesen.

Gründe

1
Es wurde trotz gerichtlicher Aufforderung nicht dargetan, dass Nachfragen bei Nachbarn oder dem weiteren Beklagten erfolglos gewesen sind, vgl. auch OLG Frankfurt vom 10.4.2013, Az.: 15 W 27/13 bei juris.