Titel:
Streitwert
Normenkette:
ZPO §§ 3 ff.
Schlagworte:
Vergleich, Streitwert, Festsetzung, Bruttomonatsgehalt
Rechtsmittelinstanz:
LArbG Nürnberg, Beschluss vom 28.05.2020 – 2 Ta 76/20
Fundstelle:
BeckRS 2020, 11769
Tenor
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 13.147,84 € und für den Vergleich auf 19.456,84 € festgesetzt.
Gründe
1
Der Streitwert wird wie vom Kläger in seinem Schriftsatz vom 16.04.2020 mit Ausnahme der Bewertung des Antrags 5 (Auskunft Leistungsdaten), der mit 10% eines Bruttomonatsgehalts angemessen berücksichtigt scheint.