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Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 17.12.2008
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 17. Dezember 2008

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
vertreten durch den Vorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: