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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 17. Dezember 2008 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
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Niederschriftserklärungen zum Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 17.12.2008
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 17. Dezember 2008
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
…
vertreten durch den Vorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: