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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 19. Dezember 2019 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2019
Fassung: 19.12.2019
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 19. Dezember 2019
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: