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Text gilt ab: 01.03.2015
Fassung: 01.09.2015
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 1. September 2015

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: