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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 1. September 2015 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst)
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW / MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst)
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst)
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2015
Fassung: 01.09.2015
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 1. September 2015
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dem dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: