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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 11. Juli 2013 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 11.07.2013
Fassung: 11.07.2013
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 11. Juli 2013
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
dbb beamtenbund und tarifunion,
vertreten durch die Bundestarifkommission,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: