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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 31. Oktober 2011 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.10.2011
Fassung: 31.10.2011
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 31. Oktober 2011
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der dbb tarifunion,
vertreten durch den Vorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: