Inhalt

Text gilt ab: 11.07.1986
Fassung: 29.08.1985
§ 4
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag wird wirksam, wenn Bayern das Vorliegen der nach seiner Verfassung erforderlichen Voraussetzungen mitgeteilt hat und wenn das Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße zwischen Nürnberg und der Donau bei Kelheim sowie des Regen in Regensburg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse in Kraft getreten ist.