Inhalt
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 7. Januar 1974 (GVBl S. 38). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsverordnungen.