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Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die „Ehrenbergquelle“, „Kalkrainquelle“, „Waldmühlenquelle II“ und „Waldmühlenquelle III“ im Ortsteil Reulbach und „Alte Quelle“ und „Neue Quelle“ im Ortsteil Seiferts der Gemeinde Ehrenberg (Rhön), Landkreis Fulda
Vom 24. Juli 1998
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 23.11.1998 (GVBl. S. 986).
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die „Ehrenbergquelle“, „Kalkrainquelle“, „Waldmühlenquelle II“ und „Waldmühlenquelle III“ im Ortsteil Reulbach und „Alte Quelle“ und „Neue Quelle“ im Ortsteil Seiferts der Gemeinde Ehrenberg (Rhön), Landkreis Fulda, ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Staatliches Umweltamt Bad Hersfeld, in Hessen.
Diese handelt unter Anwendung des in Bayern geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Freistaat Bayern erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.
Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.
Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft.
Wiesbaden, den 8. September 1998
Für das Land Hessen
Die Hessische Staatsministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit
Priska Hinz, Staatsministerin
München, den 24. Juli 1998
Für den Freistaat Bayern
Der Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen
Dr. Thomas Goppel, Staatsminister