Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Gebühren für die Nutzung staatseigener Gewässer (WNGebO) Vom 7. November 1995 (GVBl. S. 766) BayRS 753-1-2-U (§§ 1–8)
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Höhe der Gebühr
§ 3 Dauer der Gebührenpflicht; Fälligkeit
§ 4 Schuldner der Nutzungsgebühr
§ 5 Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung
§ 6 Festsetzungsverfahren
§ 7 Gebührenerhebung
§ 8 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage Nutzungsgebührenverzeichnis
Inhalt
WNGebO
Text gilt ab: 01.08.2005
Fassung: 07.11.1995
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 2
Höhe der Gebühr
Die Höhe der Gebühr bemißt sich nach der
Anlage
zu dieser Verordnung (Nutzungsgebührenverzeichnis).