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Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Zu Teil 2 Abschnitt 2 (Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene)
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Zu Teil 3 Abschnitt 1 (Gemeinsame Vorschriften)
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Zu Teil 3 Abschnitt 2 (Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene)
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Zu Teil 3 Abschnitt 3 (Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene)
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
ARSozVerw
Text gilt ab: 01.09.2016
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor