Inhalt
    
    
  
  
  
    
      
      
        Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 - FwDV 1 "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 9. Mai 2007, Az. ID2-2212.01-1
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 9. Mai 2007, Az. ID2-2212.01-1
        (AllMBl. S. 248)
        
          
        
        
          2153-I
        
         
        
          Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 – FwDV 1 
        
        
          „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“
        
         
        
          Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums 
        
        
          des Innern
        
         
        
          vom 9. Mai 2007 Az.: ID2–2212.01–1
        
         
         
        
          
            
            
          
          
            
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                 An 
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                 die Regierungen 
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                 die Landratsämter 
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                 die Gemeinden 
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                 die Landesfeuerwehrschulen 
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        Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – AFKzV“ des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder hat in seiner Sitzung am 6./7. September 2006 beschlossen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ zur bundeseinheitlichen Einführung zu empfehlen.
         
        Die vorliegende Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (Stand März 2007) beinhaltet die Grundlagen, um die Grundtätigkeiten im Feuerwehreinsatz bundesweit einheitlich auszubilden.
         
        Den Feuerwehren Bayerns wird empfohlen, bei Aus- und Fortbildung sowie im Einsatz nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 zu verfahren.
         
        Die Feuerwehren Bayerns erhalten den Text der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg.
         
        Mit Bekanntmachung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 werden die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften außer Kraft gesetzt:
         
        
          - •
 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/1 „Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 27. Juli 1995, AllMBl S. 686),
 
          - •
 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 „Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17. Juni 1999, AllMBl S. 558).
 
        
        Schuster
        Ministerialdirektor