912-B
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege – Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2), Ausgabe 1993
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 24. November 1994, Az. IIZ7-4021.3-003/94
(AllMBl. S. 1032)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege – Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2), Ausgabe 1993 vom 24. November 1994 (AllMBl. S. 1032)
An |
die Regierungen |
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die Autobahndirektionen |
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die Straßenbauämter |
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das Straßen- und Wasserbauamt |
nachrichtlich an |
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die Oberfinanzdirektionen |
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die Finanzbauämter |
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die Staatlichen Hochbauämter |
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die Landkreise |
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die Gemeinden |
Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege - Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2) “, Ausgabe 1993 sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und den Straßenbauverwaltungen der Länder aufgestellt worden.
Die RAS-LP 2 ersetzen die bislang angewandten Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 2: Grünflächen - Planung, Ausführung, Pflege (RAS-LG 2), Ausgabe 1980, eingeführt mit Rundschreiben vom 02.06.1981 Gz IIZ7-9511 d 6.
Die RAS-LP 2 enthalten Regeln und Hinweise für das Vorgehen bei der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sowie für die baureife Ausarbeitung, Durchführung, Entwicklung und Pflege landschaftspflegerischer Maßnahmen.
Die RAS-LP 2 sind bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an den in der Betreuung der Autobahndirektionen und Straßenbauämtern stehenden Straßen zu beachten.
Art und Detaillierungsgrad der im Rahmen der Ausführungsplanung zu erstellenden Unterlagen sind entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles festzulegen.
Den Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei landschaftspflegerischen Maßnahmen im Rahmen von Straßenbauvorhaben die RAS-LP 2 entsprechend anzuwenden.
Die RAS-LP 2 können auch für andere Fachbereiche bei der Planung und Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen hilfreich sein.
Die RAS-LP 2 sind bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Postfach 50 13 62, 50973 Köln, zu beziehen.
I.A.
Dr. Brugger
Ministerialdirektor
EAPl 631 |
GAPl 4021 |
AllMBl 1994 S. 1032 |
[Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
[Amtl. Anm.:] nunmehr: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln