Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Verfahren bei Maßnahmen die durch das StMELF selbst abgewickelt werden
Bereich erweitern
7. Verfahren bei Maßnahmen die durch die Förderstelle abgewickelt werden
Bereich erweitern
8. Allgemeine Bestimmungen
9. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Verzeichnis der Anlagen
Inhalt
FiAbgaR
Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
1.
Zweck der Förderung
Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern.
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.