Inhalt
Fünfter Teil
Leistungsnachweise, Zwischenzeugnis, Vorrücken und Wiederholen
16.9.7
Für die Bewertung der Semesterarbeit gilt folgendes Punktesystem:
|
Punkte
|
Inhalt
|
|
Ausgangssituation und Datenermittlung
|
bis 20
|
Zusammenstellung der Daten mit Beurteilung
|
bis 25
|
Verbesserungsvorschläge, betriebliche Konsequenzen
|
bis 30
|
Äußere Form
(wie Umschlag, Deckblatt, Schrift, Umfang, Bebilderung)
|
bis 10
|
Darstellung
(Gliederung, Ausdrucksweise, Rechtschreibung)
|
bis 15
|
Höchstpunktzahl
|
100
|
Die Umrechnung erfolgt nach dem Notenschlüssel gemäß Nr. 18.1.1.
Die Semesterarbeit wird dem Studierenden auf Antrag nach Beendigung des Schulverhältnisses ausgehändigt.
17.1.1
In die benotete Stegreifaufgabe ist dem Studierenden Einsicht zu gewähren.
17.3
Versäumen Studierende aus Gründen, die sie zu vertreten haben, im fachpraktischen Semester einen Schultag, so erhalten sie für die nicht erbrachte Leistung die Note ungenügend. Ob Studierende Versäumnisgründe zu vertreten haben, entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit dem Semesterleiter.
18.1
Werden Leistungen nach Punktezahlen bewertet, so ist für die Umrechnung folgender Schlüssel zu verwenden:
Note 1:
|
92
|
–
|
100
|
Punkte
|
Note 2:
|
81
|
–
|
91
|
Punkte
|
Note 3:
|
67
|
–
|
80
|
Punkte
|
Note 4:
|
50
|
–
|
66
|
Punkte
|
Note 5:
|
30
|
–
|
49
|
Punkte
|
Note 6:
|
0
|
–
|
29
|
Punkte.
|
Zulässig sind nur Noten, die die selbstständige Leistung des Einzelnen bewerten. Ebenso können bei Gemeinschaftsprojekten nur nachprüfbare Einzelleistungen benotet werden (keine Teamnote).
20.1.1
Die Studierenden erhalten zum Abschluss des ersten bzw. des fachpraktischen Semesters ein Zwischenzeugnis nach den
Anlagen 4a bzw.
4b.