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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Schulbetrieb an den staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft (FSAgrR)
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Erster TeilAllgemeine Vorschriften
3.1
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Zweiter Teil Aufnahme
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Dritter Teil Inhalte des Unterrichts
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Vierter TeilGrundsätze des Schulbetriebs
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Fünfter Teil Leistungsnachweise, Zwischenzeugnis, Vorrücken und Wiederholen
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Sechster TeilSchulabschluss
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Siebter Teil Schulleiter, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz
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Zehnter Teil Ordnungsmaßnahmen, Aufsicht, Haftung, Datenschutz
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Elfter Teil Schlussvorschriften
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2004
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
3.1
Der Termin der Schulschlussfeier ist dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) jährlich zum 1. Mai mitzuteilen.