Inhalt
IV. Inkrafttreten
12. Diese Richtlinien treten am 3. April 1981 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland vom 5. Mai 1978 (WVMBl. S. 82) außer Kraft.
i.A. Bayer
Ministerialdirektor