Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2017

III.  

Zum 30. Juni 2001 treten außer Kraft:
1.
Die gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien für Arbeit und soziale Fürsorge und der Justiz über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen und den ordentlichen Gerichten vom 15. Dezember 1966 (AMBl S. 302),
2.
die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen der Länder vom 1. August 1961 (AMBl S. 259) und
3.
die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen an Zeugen und Sachverständige in den Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen vom 31. März 1978 (AMBl S. 79).