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Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten
I.
II.
III.
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Anlage Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten
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Text gilt ab: 01.01.2017
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I.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder haben die
nachstehende
Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten getroffen. Die Vereinbarung tritt nach ihrem Abschnitt VIII Abs. 1 am 1. Juli 2001 in Kraft.