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Beratender Ausschuss für die Ernennung der Berufsrichter der Sozialgerichte
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Text gilt ab: 01.06.1986
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Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Errichtung eines beratenden Ausschusses für die Ernennung der Berufsrichter der Sozialgerichte vom 21. Dezember 1953 (BayBSVA S. 185) außer Kraft.