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Text gilt ab: 01.06.1986

3. 

Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Errichtung eines beratenden Ausschusses für die Bestellung der Vorsitzenden der Arbeitsgerichte vom 24. Oktober 1953 (BayBSVA S. 113), geändert durch Bekanntmachung vom 10. November 1977 (AMBl S. 288) außer Kraft.