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Text gilt ab: 01.01.2002
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Mitgliederbeiträge der Gemeinden zum Fachverband der bayerischen Standesbeamten e. V.

MABl. 1962 S. 155


2023-I
Mitgliederbeiträge der Gemeinden zum Fachverband der bayerischen Standesbeamten e. V.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 2. März 1962 Az.: IB4-3036-41/14,
geändert durch Bekanntmachung vom 12. November 2001 (AllMBl S. 676)
An
die Regierungen,
die Landratsämter,
die Gemeinden.
Der Fachverband der bayerischen Standesbeamten e. V. ist vom Bayerischen Staatsministerium des Innern mit der Durchführung der Aus- und Fortbildungskurse für die Standesbeamten, ihrer Stellvertreter und Hilfskräfte betraut, die im Frühjahr und Herbst jeden Jahres durchgeführt werden. Die Aufwendungen hierfür bestreitet der Verband durch den Jahresbeitrag. Die Einhebung der Beiträge verursacht dem Fachverband viel Arbeit, die von der nur ehrenamtlich besetzten Verbandsgeschäftsstelle kaum bewältigt werden kann. Rascher und einfacher könnte verfahren werden, wenn die Kreiskassen die Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Gemeinden einzögen und dem Verband überwiesen.
Der Fachverband der bayerischen Standesbeamten e. V. wird sich in der nächsten Zeit an die Landkreise wenden und bitten, die Mitgliedsbeiträge alljährlich, erstmals im März 1962, von den kreisangehörigen Gemeinden einzuziehen und an den Verband zu überweisen. Es wird gebeten, dieser Bitte im Interesse der vom Fachverband zu erfüllenden Aufgaben zu entsprechen und mit Zustimmung der Gemeinden deren Mitgliedsbeiträge nach der in ähnlichen Fällen üblichen Regelung, z.B. im Abbuchungsverfahren oder durch Aufrechnung gegen Zuweisungen, einzuziehen.
EAPl 11-110
MABl 1962 S. 155