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TR BOS
Text gilt ab: 25.08.1977
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Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(TR BOS)

MABl. S. 574


2012.4.5-I
Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 20. Juli 1977 Az.: IC1-2347/41-50
An
die Regierungen,
die Kreisverwaltungsbehörden,
die Gemeinden,
die Präsidien der Bayerischen Polizei,
das Bayer. Landeskriminalamt,
das Bayer. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (einschl. Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg und Katastrophenschutzschule Bayern),
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt.
Für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinne der Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS) - Bek vom 12. Februar 1973, MABl S. 116 - wird hiermit die Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS)
„Funkmeldesystem“
eingeführt.
Das Funkmeldesystem (FMS) der BOS ermöglicht eine erhebliche Verkürzung des Nachrichtenaustausches in Sprechfunkverkehrskreisen zwischen beweglichen Einsatzkräften und der Einsatzleitstelle durch Übertragung digitaler Kurztelegramme anstelle analoger Sprache für definierte taktische Meldungen und Anordnungen. Es eröffnet die Verwendung automatisierter Einsatzleitsysteme und bewirkt dadurch eine besser Kräfteübersicht, -verfügbarkeit und Einsatzeffektivität. Wegen der verkürzten Belegungsdauer des jeweiligen Sprechfunkkanals wird eine höhere Frequenznutzung für wichtige Einsatzgespräche erreicht.
Die technischen und konstruktiven Forderungen sind den einschlägigen Herstellerfirmen zugeleitet worden.
EAPl 12 - 122
MABl 1977 S. 574