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VollzBekSWG
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2026

5. Ausstattung

Verwendet werden darf nur die dienstlich zugelassene Ausstattung. Die Standardausrüstung der Sicherheitswacht besteht aus
einem Reizstoffsprühgerät,
einem Handsprechfunkgerät mit Hörgarnitur,
einer Taschenlampe mit Holster,
einem Erste-Hilfe-Set.
Als optionale Ausstattung können bei Bedarf Kartenmaterial, Fahrräder, Digitalkameras, Umhängetaschen, Ferngläser, Signalpfeifen, Mobiltelefone, Einmalhandschuhe und Fahrscheine verwendet werden. Die Verwendung weiterer Ausstattung bedarf der Genehmigung des jeweils zuständigen Polizeipräsidiums.