Inhalt
    
    
            5.
           
            Ausstattung
          
          
          
          Verwendet werden darf nur die dienstlich zugelassene Ausstattung. Die Standardausrüstung der Sicherheitswacht besteht aus
          
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- einem Reizstoffsprühgerät, 
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- einem Handsprechfunkgerät mit Hörgarnitur, 
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- einer Taschenlampe mit Holster, 
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- einem Erste-Hilfe-Set. 
Als optionale Ausstattung können bei Bedarf Kartenmaterial, Fahrräder, Digitalkameras, Umhängetaschen, Ferngläser, Signalpfeifen, Mobiltelefone, Einmalhandschuhe und Fahrscheine verwendet werden. Die Verwendung weiterer Ausstattung bedarf der Genehmigung des jeweils zuständigen Polizeipräsidiums.