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FüAkV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 08.05.1979
§ 1
1Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Führungsakademie) hat ihren Sitz in Landshut-Schönbrunn. 2Sie ist dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnet.