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Zust-Kultus
Text gilt ab: 01.01.2019
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2220-K

Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern an die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
(Zust-Kultus)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. Oktober 2013, Az. I.4-5 K 5027-5b.116 918

(KWMBl. S. 307)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern an die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Zust-Kultus) vom 8. Oktober 2013 (KWMBl. S. 307), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. Oktober 2018 (KWMBl. S. 391) geändert worden ist

Zur Vereinfachung und Steigerung der Effizienz der Verwaltung wird die Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern an die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern nachfolgend neu geregelt.