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Text gilt ab: 01.04.2013
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Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen beim Aufklären strafbarer Handlungen und Ergreifen flüchtiger Straftäter

AllMBl. 2013 S. 133


3121.0-I
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen
beim Aufklären strafbarer Handlungen und Ergreifen flüchtiger Straftäter
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 26. Februar 2013 Az.: IC5-2913.63-0
Werden Geldbelohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der Ergreifung flüchtiger Straftäter ausgesetzt, so ist nach der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 7. Februar 1979 (MABl S. 213) zu verfahren.
Zum Vollzug der Gemeinsamen Bekanntmachung wird für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern Folgendes bestimmt: