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Die Regierungen legen die Aufgabenbereiche und den regionalen Einsatz fest.
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Die Regierung gewährt den Beraterinnen und Beratern Migration entsprechend den übertragenen Aufgaben und gemäß den dafür vom Staatsministerium erlassenen Regelungen Anrechnungsstunden im Umfang zwischen einer und fünf Unterrichtsstunden.
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Die für die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater Migration anfallenden Sachausgaben (Geschäftsbedarf) sind aus den Mitteln der Lehrerfortbildung (Kap. 05 04 Titelgruppe 95) zu bestreiten.
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Dienstreiseanordnung für die Beraterinnen und Berater Migration erteilt die Regierung. Sie kann diese Befugnis auf das Staatliche Schulamt übertragen.