Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2012

Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen

1. Bezeichnung und Zweck der Zertifizierung

1.1 

Die Zertifizierung im Fach Informationstechnologie richtet sich ausschließlich an Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Kommunikationstechnik, die an Realschulen in Bayern tätig sind und die Lehrbefähigung für das Fach Informationstechnologie besitzen. Sie wird von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen selbstständig und in eigener Verantwortung durchgeführt.

1.2 

Im Rahmen der Zertifizierung zeigen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, dass sie über die Grundlagen für eine qualifizierte Vermittlung der informatischen Inhalte im Unterricht des Faches Informationstechnologie verfügen.

1.3 

Der Unterricht von Fachlehrkräften für TZ/CAD, die CAD unterrichten, gilt als wissenschaftlich. Dies trifft auch für das Unterrichten der CAD-Inhalte innerhalb des Fachs Informationstechnologie zu. Erteilt eine Fachlehrkraft für TZ/CAD jedoch Unterricht im Fach Informationstechnologie ohne CAD-Inhalte, gilt dieser Unterricht als nicht wissenschaftlich, solange die Zertifizierung nicht nachgewiesen wird.

1.4 

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird der Unterricht einer Fachlehrkraft im Fach Informationstechnologie als wissenschaftlicher Unterricht gewertet, sofern sie mindestens zwei der drei Bereiche Textverarbeitung, Informatik oder Technisches Zeichnen mit CAD unterrichtet.

1.5 

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen bestätigt.

2. Bewertung

2.1 

Die Zertifizierung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile bestanden sind.

2.2 

Fachlehrkräfte, die mit Erfolg teilgenommen haben, erhalten hierüber ein Zertifikat. Dieses ist umgehend der Schulleitung vorzulegen. Ferner ist eine Kopie des Zertifikats auf dem Dienstweg an die Abteilung Realschule, Referat V.3, im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.

3. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

3.1 

Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der schriftlichen Prüfung erfolgt ca. zwei Wochen nach der Prüfung. Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der praktischen Prüfung erfolgt direkt im Anschluss an die Prüfung. Das Gesamtergebnis wird ca. eine Woche nach Ablegung der praktischen Prüfung schriftlich bekannt gegeben.

3.2 

Die Feststellung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse obliegt der Prüfungskommission, dem Prüfungskoordinator und der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen.

4. Nichtbestehen

4.1 

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde oder die praktische Prüfung nicht bestanden wurde.

4.2 

Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer erhält über das Nichtbestehen der Zertifizierung eine schriftliche Mitteilung.