Inhalt
1.
Stundenmaß
Die wöchentlich regelmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden (Unterrichtspflichtzeit) betragen:
- 1.1
bei Lehrern der 4. Qualifikationsebene
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24 Wochenstunden,
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- 1.2
bei Fachlehrern der 3. Qualifikationsebene
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27 Wochenstunden.
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Bei ungleicher Wochenstundenzahl im Winter- und Sommersemester eines Studienjahres gilt das Mittel der beiden Semester.