Inhalt
11. Schlussbestimmungen
11.1
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.
11.2
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2010/11. Die am Schulversuch teilnehmenden Berufsfachschulen können letztmalig zum Schuljahr 2019/2020 Schülerinnen und Schüler in das erste Schuljahr aufnehmen.
11.3
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. August 2004 (KWMBl I S. 285), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 8. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7), tritt am 1. August 2013 außer Kraft.