Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2011

1. Ziele des Vorbereitungsdienstes

1.1 

Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte, schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit der Fachlehrkraft an Grund-, Haupt-/Mittel-, Förder- und Realschulen. Durch den Vorbereitungsdienst sollen die Fachlehreranwärter und die Fachlehreranwärterinnen zu eigenverantwortlicher Lehr- und Erziehertätigkeit in der entsprechenden Fächerverbindung sowie zur Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben in den weiteren Tätigkeitsfeldern ausgebildet und gefördert werden. Der Fachlehreranwärter oder die Fachlehreranwärterin kann auch staatlich anerkannten Schulen zugewiesen werden, wenn diese für die Ausbildung geeignet sind.

1.2 

Die Ausbildung umfasst allgemeine, erziehungswissenschaftliche und fachspezifische Inhalte und Kompetenzbereiche, die die Fachlehreranwärter und Fachlehreranwärterinnen zur Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben befähigen.