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Verwaltungsvorschriften zur Zulage für besondere Berufsgruppen im Polizeivollzugsdienst gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBesG
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I.
II.
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Text gilt ab: 01.01.2011
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II.
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.