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Text gilt ab: 29.04.2010
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Freier Durchgang für Mitglieder des Bayerischen Landtags bei polizeilichen Absperrungen

AllMBl. 2010 S. 112


2012.1-I
Freier Durchgang für Mitglieder des Bayerischen Landtags bei polizeilichen Absperrungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 19. März 2010 Az.: IC2-0011-4
An die Dienststellen der Bayerischen Polizei
Den Mitgliedern des Bayerischen Landtags, die sich durch Vorzeigen ihres Ausweises als solche zu erkennen geben, ist bei polizeilichen Absperrungen, sofern dies möglich ist, freier Durchgang zu gewähren.
Der Ausweis der Mitglieder des Bayerischen Landtags hat folgendes Aussehen:
BayVwV237803_BayVV2012-1I2093-N1.gif
BayVwV237803_BayVV2012-1I2093-N2.gif
Die Bekanntmachung über den freien Durchgang für Mitglieder des Bayerischen Landtags bei polizeilichen Absperrungen vom 29. Dezember 1999 (AllMBl 2000 S. 80) wird aufgehoben.
Günter Schuster
Ministerialdirektor