Inhalt
    
    
  
  
  
    
      
      
        Technische Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen TL RmB-StB By, Ausgabe 2010
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 3. Februar 2010, Az. IID9-43434-001/10
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 3. Februar 2010, Az. IID9-43434-001/10
        (AllMBl. S. 48)
        
          
        
        
          913-B
        
         
        
          Technische Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen
        
        
          TL RmB-StB By, Ausgabe 2010
        
         
        
          Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im 
        
        
          Bayerischen Staatsministerium des Innern
        
         
        
          vom 3. Februar 2010 Az.: IID9-43434-001/10
        
         
        
          
            
          
          
            
              | Regierungen | 
            
              | Autobahndirektionen | 
            
              | Staatliche Bauämter | 
            
              |   | 
            
              | nachrichtlich | 
            
              | Landkreise | 
            
              | Städte | 
            
              | Gemeinden | 
          
        
 
        
          
            
            
          
          
            
              |  | Technische Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen TL RmB-StB By,  Ausgabe 2010 | 
          
        
Gummimodifizierte Bindemittel können alternativ zu Polymermodifizierten Bindemitteln eingesetzt werden. Die Technischen Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen (TL RmB-StB By 10) wurden gemeinsam von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erarbeitet.
        Die TL RmB-StB By 10 stehen auch unter http://www.stmi.bayern.de als pdf-Datei zur Verfügung. Den Autobahndirektionen und den Staatlichen Bauämtern wird die Anwendung der TL RmB-StB By 10 als technische Mindestbedingung in geeigneten Bauverträgen empfohlen. Zur Erfahrungssammlung ist die Oberste Baubehörde über die Anwendung der TL RmB-StB By 10 bei Ausschreibungen zu informieren.
        Josef Poxleitner 
        Ministerialdirektor