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DFFV
Text gilt ab: 01.01.2010

4.   Rabattverlustversicherung (RVV)

Der Versicherungsschutz nach Nr. 2 umfasst nicht den infolge einer Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintretenden Vermögensschaden. Der Freistaat Bayern gewährt für einen entsprechenden Vermögensnachteil des Bediensteten keinen finanziellen Ausgleich.
Die Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, bietet ergänzend zur DFFV eine Rabattverlustversicherung (RVV) nach Maßgabe der anliegenden Rahmenvereinbarung über eine Rabattverlustversicherung (Anlage 2) an, die hiermit ebenfalls bekanntgemacht wird.
Die RVV ist nach eigener Entscheidung der Beschäftigten privat abschließbar. Versichert ist der Vermögensschaden, der entsteht, wenn wegen eines während einer Dienstfahrt verursachten Haftpflichtschadens der Beitragssatz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angehoben wird (Rabattverlust).
Dokumente zur Rabattverlustversicherung können im Bayerischen Behördennetz (Adresse: http://www.bybn.de) unter „Personalwesen/Versicherungen im Kraftfahrzeugbereich“ abgerufen werden.
Mit der Bekanntmachung des Rahmenvertrages über eine Rabattverlustversicherung wird keine Empfehlung ausgesprochen, das Angebot der Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, an Stelle möglicherweise bestehender vergleichbarer Angebote anderer Versicherungsunternehmen anzunehmen.