Inhalt

Text gilt ab: 14.12.2009

2. Zweck und Adressatenkreis der Richtlinien

2.1 Zweck der Richtlinien

Die Richtlinien haben den Zweck, die Bedeutung der ökonomischen Verbraucherbildung hervorzuheben und als fächerübergreifendes Thema stärker zu verankern. Dabei geht es vor allem darum, die Schulfamilie mehr für die Einbindung von ökonomischer Verbraucherbildung in den Schulalltag zu sensibilisieren, die Vernetzung mit externen Partnern zu fördern, die Bildung von Netzwerken zwischen Schulen anzuregen und eine Grundlage für das breite Angebot zur Aus- und Fortbildung sowie für Unterrichtsmaterialien zu bilden.

2.2 Adressatenkreis

Ökonomische Verbraucherbildung wird an bayerischen Schulen in allen Schularten und über die einzelnen Jahrgangsstufen hinweg vermittelt: Die Inhalte werden zum einen fachübergreifend unterrichtet (Deutsch, Katholische Religionslehre/Evangelische Religionslehre/Ethik, Erdkunde/Geographie, Geschichte, Sozialkunde). In den weiterführenden Schulen sind zum anderen die Inhalte einem Leitfach zugeordnet, in dessen Lehrplan die ökonomische Verbraucherbildung fest verankert ist (Arbeit-Wirtschaft-Technik an der Hauptschule, Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen bzw. Wirtschaft und Recht an der Realschule, Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsschule, Wirtschaft und Recht am Gymnasium, Wirtschaftslehre an der Beruflichen Oberschule, Sozialkunde an Berufsschulen).
Die vorliegenden Richtlinien wenden sich an die ganze Schulfamilie, vor allem aber an die Lehrkräfte aller Schularten. Diese werden angeregt, die einzelnen Aspekte der ökonomischen Verbraucherbildung im Unterricht zu thematisieren und den Schülerinnen und Schülern die Alltagsrelevanz der Lerninhalte deutlich zu machen. Dies ist auch in Form von größeren Projekten oder Projektwochen sowie durch eine Verankerung im Schulprogramm denkbar.